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Angelschein


Auf dänischem Territorium ist zum Angeln in Salzwassergebieten oder in natürlichen Süßgewässern sowie in Kanälen, Gräben und ähnlichen künstlichen Süßgewässern, die Teil eines natürlichen Wasserlaufs sind oder an dessen Stelle treten, ein Angelschein erforderlich.

Für Süßgewässer benötigt auch der Angelscheinbesitzer die Genehmigung des Gewässereigentümers.

Angelscheine werden nicht verlangt:

- Für Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
- Zum Angeln in vielen Angelteichen (Put-and-Take-Gewässer)
- Für den Eigentümer (und seine Haushaltsangehörigen) des dem Fischgewässer direkt benachbarten Grundstücks.

Angelscheine können gekauft oder von der Website www.fisketegn.dk ausgedruckt werden – sie sind auch bei Fremdenverkehrsbüros und auf Campingplätzen erhältlich. Darüber können Angelscheine auch in den so genannten Postbutikker (Postläden) erworben werden. Sie sind meist in Brugsen, bei Kaufleuten u. ä. untergebracht.

Der Angelschein gilt ein Jahr und kostet DKK 185,00. Außerdem können Tages- und Wochenkarten für DKK 40,00 bzw. DKK 130,00 erworben werden.

Die Einnahmen aus den Fischereikarten der Freizeitfischer und den Angelscheinen der Sportangler werden zum Aussetzen von Jungfischen und anderen Fischpflegemaßnahmen verwendet.

Das Ziel ist, die Fangmöglichkeiten für Sportangler, Freizeit- und Berufsfischer zu verbessern.

Die Fischpflege wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Landwirtschafts- und Fischereiministerium und den Fischereiorganisationen geplant.
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