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Angeln an der Küste

Dänemarks Küstenlinie ist ca. 7.300 km lang und praktisch überall frei zugänglich, sofern nur zwischen dem Meer und den Nutzflächen ein Strandstreifen liegt. Der Zugang zur Küste hat stets auf öffentlichen Wegen zu erfolgen. Ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers darf man sich im Umkreis von 50 m um private, bebaute Grundstücke nicht aufhalten, Vorrübergehen ist aber gestattet.

Das Fischen von der Küste aus erfordert keine besondere Genehmigung, nur den obligatorischen, staatlichen Angelschein. Örtliche Angelverbote und Schutzbestimmungen sind zu beachten. An Jütlands Westküste ist das Angeln an vielen Stellen aus Sicherheitsgründen auf Wellenbrechern und Molen verboten.

Das Fischereigesetz schreibt Mindestgrößen und Schonzeiten für bestimmte Fische und Krebstiere vor. Beachten Sie bitte, dass Fische und Krebse, die in der Schonzeit gefangen werden oder kleiner als vorgeschrieben sind, sofort wieder – und möglichst lebend – in das freie Wasser zurückzusetzen sind. Die Entschuldigung, dass der Fisch den Haken so tief geschluckt hatte, dass er ohnehin nicht überlebt hätte, gilt also nicht!

An Bach- und Flussmündungen und Binnengewässern sind Schutzzonen eingerichtet. Im Abstand von 500 m um die Mündungen von Flüssen, Bächen und anderen Binnengewässern in Fjord oder Meer darf nicht geangelt werden. Beachten Sie auch die örtlichen Bestimmungen.
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